Konsortialbildung und Förderung bei der Ausschreibung für die Berufsausbildung
Zentren der beruflichen Exzellenz
Die MeOut Group stellt seit vier Jahren jährlich zahlreiche Konsortien für Zentren der beruflichen Exzellenz zusammen und erstellt entsprechende Antragsunterlagen.
Wir bieten Lösungen!
Wir bieten Lösungen für Berufsbildungseinrichtungen in verschiedenen Bereichen an – etwa bei der Bildung eines Konsortiums, der Festlegung von Projektzielen und der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. Wir vernetzen die Institutionen mit Wirtschaftsakteuren und Unternehmen, die hinsichtlich ihres Profils und ihrer Ausbildungsziele eine gute Einheit bilden würden, aber aus verschiedenen Gründen nicht miteinander kommunizieren können oder nicht über die Kapazitäten dazu verfügen.
Konsortiumbildung
Wir unterstützen Ihre Institution dabei, sich einem Konsortium anzuschließen, das mindestens 8 Partner – davon 4 aus verschiedenen EU-Ländern – umfasst.
Ausarbeitung von Projektzielen
Basierend auf dem Konsortialprofil helfen wir bei der Festlegung und Ausarbeitung der Projektziele.
Vorbereitung von Bewerbungsunterlagen
Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen (einschließlich Anhänge) zur Einreichung.
Warum ist das für Ihre Institution von Vorteil?
- Teilnahme an einem internationalen Konsortium
- Umsetzung von Projekten, die nationale und EU-spezifische Interessen bedienen
- Ermöglicht einen internationalen Blickwinkel
- Ermöglicht die Umsetzung von Projekten mit erheblicher Fördermittelbeschaffung
- Beitrag zur hochwertigen Arbeitskräfteausbildung durch innovative Projekte
Mehr über CoVs
Das Hauptziel von CoVEs ist die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung der Arbeitskräfte. Sie arbeiten eng mit in anderen Ländern tätigen VECs sowie Unternehmen zusammen, um neue Technologien oder nachhaltige Lösungen anzubieten.
CoVEs spielen eine entscheidende Rolle in den groß angelegten Plänen der EU, etwa dem grünen Wandel und der breiteren Nutzung digitaler Technologie. Diese Ausbildungszentren ermöglichen es Jugendlichen und Erwachsenen, mit neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt Schritt zu halten, insbesondere wenn Arbeitsplätze technologischen oder ökologischen Veränderungen unterliegen.
Dies dient nicht nur der Förderung von Innovationen, sondern auch der Entwicklung lokaler Gemeinschaften. Projektpläne im Zusammenhang mit CoVEs müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um für eine Erasmus+-Förderung in Frage zu kommen. Dazu gehören die Rechtspersönlichkeit, der Sitz in der EU oder einem assoziierten Drittstaat sowie die Tätigkeit in der Berufsausbildung oder der Arbeitswelt.
Zu den teilnehmenden Organisationen können Berufsbildungsanbieter, Unternehmen, Interessenvertretungen, Forschungsinstitute und andere gehören. Das Konsortium muss mindestens acht Teilnehmer aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Drittstaaten umfassen.
CoVEs verfolgen einen systemischen Ansatz, bei dem Berufsbildungseinrichtungen aktiv an der Entwicklung von Kompetenzökosystemen teilnehmen. In diesem Rahmen übernehmen sie verschiedene Aktivitäten, darunter die Vermittlung beruflicher Qualifikationen, die Zusammenarbeit mit anderen lokalen und regionalen Partnern sowie die Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit Governance und Finanzierung.
Gleichzeitige Einrichtung von Zentren für berufliche Exzellenz für nationale und EU-Interessen. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung groß angelegter EU-Pläne wie der grünen Wende oder der breiteren Nutzung digitaler Technologien.
Wir sind gemeinsam davon überzeugt, dass die Herausforderungen, die durch Reformen und Veränderungen im Berufsbildungsbereich entstehen, nur durch Einigkeit und Zusammenarbeit erfolgreich bewältigt werden können.
Wir sind gemeinsam davon überzeugt, dass die Herausforderungen, die Reformen und Veränderungen im Berufsbildungsbereich mit sich bringen, nur durch Einigkeit und Zusammenarbeit erfolgreich bewältigt werden können.
Zulassungskriterien
Projektvorhaben, die sich an Centres of Vocational Excellence richten, sind für eine Erasmus+-Förderung berechtigt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen
Organisationen/Institutionen aus nicht assoziierten Drittstaaten, die im Bereich der beruflichen Bildung oder der Arbeitswelt tätig sind, können als Begünstigte, assoziierte Partner oder assoziierte Partner am Programm teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren.
Sie müssen juristische Personen (öffentlich oder privat) sein.
Genau, sie müssen eine Berufsausbildung absolvieren oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein.
Sie müssen ihren Hauptsitz in einem der förderfähigen Länder haben, also in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Drittland des Programms.
Wer kann antragstellende Institutionen sein?
- Anbieter von Berufsausbildungen
- Gewerkschaften und andere Arbeitgeber oder Branchenvertretungen
- Nationale/regionale Qualifizierungsbehörden
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- Regionale Entwicklungsbehörden
- Internationale Organisationen/Institutionen, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind
Wir glauben an gemeinsame Ziele.
Bei unserer Arbeit arbeiten wir eng mit Institutionen, Unternehmen und Wirtschaftsakteuren zusammen, um entscheidende Schritte in den Bereichen professionelle Exzellenz und Innovation zu unternehmen.
Gleichzeitige Einrichtung von Zentren für berufliche Exzellenz für nationale und EU-Interessen. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung groß angelegter EU-Pläne wie der grünen Wende oder der breiteren Nutzung digitaler Technologien.
Wir sind gemeinsam davon überzeugt, dass die Herausforderungen, die durch Reformen und Veränderungen im Berufsbildungsbereich entstehen, nur durch Einigkeit und Zusammenarbeit erfolgreich bewältigt werden können.
Wir sind engagiert
Engagement bedeutet, dass wir uns mit ganzem Herzen und Begeisterung in jedes Projekt und jede Initiative stürzen. Unser Expertenteam arbeitet jeden Tag daran, Lösungen zu finden und innovative Ansätze zur Förderung beruflicher Exzellenz anzuwenden.